Wir kennen sie von den DVD-Verpackungen unserer Lieblingsfilme – die bunten Sticker mit den Altersfreigaben. Auch Computerspiele tragen Alterskennzeichen, für deren Prüfung und Freigabe ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in Berlin verantwortlich. Spielen verbindet fragte Computerspielgutachter Jürgen Hilse, was die Kennzeichen eigentlich bedeuten und wie Eltern ihrem Kind auch ohne Spielkenntnisse eine gesunde Medienerziehung bieten können.
Herr Hilse, Sie sind bei der USK für die Altersfreigaben von allen neuen Computerspielen zuständig. Wer genau bestimmt eigentlich darüber, ob ein Computerspiel ab 12, 16 oder 18 Jahren freigegeben wird?
Über die Altersfreigaben entscheidet ein Prüfgremium aus wirtschaftsunabhängigen Expertinnen und Experten, die seit der Neuregelung des Jugendschutzes bei Computerspielen im Jahre 2003 von den sechzehn Bundesländern benannt werden. Dieses Expertengremium tagt wöchentlich (in unterschiedlicher Besetzung) in den Räumen der USK und diskutiert über die Freigaben für neue Computerspiele. Die von dem Prüfgremium empfohlene Alterseinstufung wird in den meisten Fällen von den Ständigen Vertretern als eigene Freigabeentscheidung (als Verwaltungsakt) übernommen. Die Ständigen Vertreter haben jedoch auch die Möglichkeit ein Veto einzulegen, wodurch es zu einer erneuten Prüfung in einem neuen Prüfgremium kommt.
Dann spielen Sie also jedes Spiel zusammen, bevor Sie es bewerten?
Nein, die gesamte Prozedur muss man sich folgendermaßen vorstellen: Jeder einzelne Titel wird zunächst von langjährig geschulten Spieltestern durchgespielt. Alle Spiele, die in unserem Prüfgremium diskutiert werden, wurden also vorher komplett „durchleuchtet“. Die Tester geben zusätzlich einen Prüfbericht ab und präsentieren in der Prüfsitzung dann sowohl jugendschutzrelevante Szenen als auch Spielmomente, die ebenso Einfluss auf die spätere Bewertung haben können. Bei einem Rollenspiel werden z.B. nicht nur die Action-Sequenzen präsentiert, sondern auch zeitaufwändige Spielaufgaben, die oft einen Großteil der Gesamtspielzeit ausmachen.
Was geschieht, nachdem Sie sich einen Eindruck vom Spiel verschafft haben?
Die Experten diskutieren zunächst intern über das jeweilige Spiel und empfehlen dem Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (Glossar Link) eine Altersfreigabe. An dieser Stelle gibt es häufig Missverständnisse, bei Spielern wie bei Eltern. Die USK selbst ist nicht verantwortlich für die Altersfreigaben, sondern sie stellt die Infrastruktur für die Prüfvorgänge also Konferenzräume, Technik, Organisation und alles was dazu gehört, um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten. Gerade der organisatorische Aufwand ist sehr hoch; es gibt etwa 150 Anbieter aus über 30 Ländern, die Ihre Software bei der USK einreichen. Allein der Kontakt zu den Spielherstellern ist daher schon ein großer Arbeitsaufwand. Für die eigentliche Prüfung bzw. Bewertung der Spiele sind jedoch wie gesagt die Obersten Landesjugendbehörden verantwortlich. Die Alterskennzeichnung jedes Spieles ist dabei seit 2003 ein staatlicher Verwaltungsakt und damit rechtlich bindend.
Für wen sind die Alterskennzeichen der USK verpflichtend?
Rechtlich bindend sind die Kennzeichen für den deutschen Handel. In Deutschland darf kein Computerspiel an Personen verkauft werden, die jünger sind als es die Altersfreigabe vorschreibt. Wer dies trotzdem tut, macht sich strafbar. Spielhersteller müssen die USK-Alterskennzeichen auf ihren Produkten führen, erst dann können Sie damit in den Handel gehen. Selbstverständlich kann auch ein nicht gekennzeichnetes Produkt in den Handel gelangen, es darf allerdings nur an Erwachsene abgegeben werden.
Woran erkennen Eltern, ob ein Computerspiel pädagogisch sinnvoll ist?
Dies ist ein weiterer wichtiger Punkt, bei dem es häufig Missverständnisse gibt. Das Alterskennzeichen ist weder eine Empfehlung, noch ist es ein Hinweis darauf, ob ein Spiel pädagogisch wertvoll ist. Die Alterseinstufung besagt, dass der Spielinhalt Kindern und Jugendlichen der jeweiligen Altersgruppe im Normalfall ohne Risiken zugänglich gemacht werden kann. Es ist kein Qualitätsmerkmal. Spielt also ein Zwölfjähriger ein Spiel mit einer Freigabe ab zwölf Jahren, wird er nach der Auffassung der Expertinnen und Experten nicht nachhaltig davon beeinträchtigt. Eine Altersfreigabe besagt ebenfalls nicht, dass ein Spiel pädagogisch wertvoll sein muss. Beispielsweise hat ein Managerspiel üblicherweise eine sehr niedrige Altersfreigabe, weil es keine jugendschutzrelevanten Inhalte bietet. Damit ist es aber nicht zwingend pädagogisch wertvoll. Es besagt natürlich auch nicht, dass eine komplexe Managersimulation mit einer Freigabe ohne Altersbeschränkung für ein vierjähriges Kind überhaupt beherrschbar ist. Es wird nur keine nachhaltigen Beeinträchtigungen davon tragen. Pädagogischer Mehrwert und Jugendschutz sind daher zwei Themen, die man getrennt sehen muss. Hier sollten zusätzlich Informationsquellen genutzt werden.
Wie reagiere ich, wenn mein Kind ein offensichtlich ungeeignetes Spiel kaufen möchte?
Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Kind und machen sie deutlich, warum der Spielinhalt problematisch und ungeeignet ist. Genau wie beim Fernsehkonsum oder bei anderen Medien setzt hier die elterliche Verantwortung ein. Ist der Fall eindeutig, sollte man als erziehungsberechtigte Person restriktiv werden und den Zugang regulieren und, wenn es notwendig ist, ein Verbot aussprechen. Kinder brauchen Grenzen, um sich selbst zu finden und eigene Positionen zu entwickeln. Übermäßige Freiheiten können in diesem Zusammenhang auch mit abträglichen Wirkungsrisiken verbunden sein.
Macht es Sinn ein Spiel gemeinsam zu spielen, also wie z.B. beim Kinobesuch ein Kind zu begleiten, um komplizierte Inhalte zusammen zu erleben?
Das kann mitunter durchaus Sinn machen. Hierzu fällt mir der Fall eines vierzehnjährigen Jungen ein. Sein Vater bat mich um Rat, weil der Junge ein großer Fan der Spielreihe „Prince of Persia“ ist. Alle bisherigen Titel dieser Reihe sind ab zwölf Jahren freigegeben, sie waren also für den Jungen unbedenklich. Der neueste Titel dieser Reihe erhielt jedoch eine Freigabe ab sechzehn Jahren. Der Sohn war nun traurig, da er den Titel nicht spielen durfte. Zuerst rief mich der Junge selbst an um zu erfragen, warum das Spiel dieses Kennzeichen bekommen hat. Parallel dazu rief mich sein Vater an und fragte, ob er in diesem Fall eine Ausnahme machen könne, solange er beim Spielen dabei ist. Während des Gesprächs wurde sehr schnell klar, dass Eltern und Kind offen über Spiele diskutieren und dass sich der Vater aktiv mit dem Hobby seines Sohnes auseinandersetzt. In einzelnen Fällen kann es dann sinnvoll sein, unter bestimmten Auflagen innerhalb der Familie eine Ausnahme zu machen. Wichtig ist vor allem, sich der elterlichen Verantwortung bewusst zu sein und sich mit dem Medienkonsum des Kindes zu beschäftigen.
Sagen wir, der Kauf eines neuen Computer- oder Videospiels ist geplant. Wie bereite ich mich am besten auf einen Einkauf vor?
Zunächst sollten Sie klären: Welche Spiele, welche Genres (->Link Genrekunde) bevorzugt mein Kind? Fragen Sie es am besten selbst, es wird Ihnen mit Sicherheit auch konkrete Spieltitel nennen, mit denen Sie es glücklich machen können. Der zweite Schritt sollte sein, sich schon Zuhause über die genannten Spiele zu informieren. Auf den Internetseiten der Hersteller oder in Spielmagazinen im Internet finden sich möglicherweise kurze Trailer, also Vorschau-Videos. In den Zeitschriften finden sich ebenfalls Berichte über neue Spiele, häufig ist auch eine CD beigefügt, auf der ebenfalls Trailer eines Spieles enthalten sind. So können Sie sich schnell und unkompliziert ein Bild davon machen, um was es in dem Spiel geht, also z. B. was muss ich im Spiel tun? Wo spielt die Handlung oder ist es eher ein abstraktes Spiel ohne Handlung? Spielt man alleine oder mit Freunden? Spielt man gemeinsam im Wohnzimmer oder übers Internet? Haben Sie diese Fragen ausreichend geklärt, können Sie alleine oder am besten mit Ihrem Kind den Gang zum Geschäft antreten.
Welche Quellen empfehlen Sie Eltern, die einen schnellen Einstieg in die Welt der interaktiven Unterhaltung suchen?
Es gibt im Internet oder im Zeitschriftenhandel eine Menge guter Quellen, die bei der Auswahl helfen können. Suchen Sie einen pädagogischen Ratgeber, würde ich mich im Internet bei dem Spielratgeber NRW oder im Internet-ABCinformieren. Auch die Onlineplattform „Spielbar“ der Bundeszentrale für politische Bildung ist eine mögliche Anlaufstelle.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich trotzdem unsicher bin bei der Auswahl der Spiele?
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder schicken Sie eine Nachricht! Meine Kollegin und ich helfen gern weiter, wenn es um Fragen zur Tauglichkeit von Computer- und Videospielen für Kinder geht. Dennoch denke ich, dass mit einer gründlichen Vorbereitung die meisten Fragen bereits aus dem Weg geräumt werden können.
Zum Schluss eine persönliche Frage: Spielen Sie in Ihrer Freizeit?
Leider nicht mehr so wie früher, was ich sehr bedauere. Aber ich spiele gelegentlich immer noch zusammen mit meinem neunzehnjährigen Sohn bzw. schaue mir an, wie er spielt und wie er mit dem Spielinhalt umgeht. Mein Rat an Eltern lautet immer: Setzt Euch zumindest gelegentlich dazu und beobachtet, wie Euer Kind mit einem Spiel agiert und sprecht mit ihm über das Spiel! Denn nur so kann ich mit Sicherheit wissen, ob mein Kind mit einem Spielinhalt umzugehen vermag oder nicht. Je früher dies begonnen wird, desto eher lassen sich Probleme vermeiden.

Jürgen Hilse ist einer der zwei Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in Berlin. Er hat 1991 den ersten bundesweiten Ratgeber über Computerspiele geschrieben, damals noch mit einem Vorwort von Bundesjugendministerin Angela Merkel. Der gelernte Psychologe ist Autor des Eltern-Ratgebers „Kinder am Computer“, den er zusammen mit seiner Frau Hedwig Lerchenmüller-Hilse verfasst hat und der im September 2009 erschienen ist.
